CHICAGO 65834 User Manual Page 24

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Risiko der vorzeitigen Fälligkeit aufgrund eines Barrieren-
Ereignisses
Bei den (X-)Turbo-Optionsscheinen kann es innerhalb der Laufzeit der
Wertpapiere ohne weiteres Tätigwerden des Anlegers zu einer
vorzeitigen Fälligkeit kommen und zwar durch den Eintritt eines sog.
Barrieren-Ereignisses.
Tritt ein solches Barrieren-Ereignis ein, bedeutet dies für den Anleger
in Abhängigkeit von der Art des Wertpapiers Folgendes:
Bei Turbo-Optionsscheinen verfällt das Wertpapier wertlos. In diesem
Fall besteht für den Anleger ein Totalverlustrisiko.
Ein Barrieren-Ereignis tritt ein, sobald der Beobachtungskurs
innerhalb der Beobachtungszeit die jeweils maßgebliche Barriere
erreicht bzw. unterschreitet (Typ Call bzw. Long) oder erreicht bzw.
überschreitet (Typ Put bzw. Short). Der Anleger muss sich stets
bewusst sein, dass auch nur ein einmaliges Erreichen oder
Unterschreiten (Typ Call bzw. Long) bzw. Erreichen oder
Überschreiten (Typ Put bzw. Short) der Barriere durch den Kurs
des Basiswertes zu einer vorzeitigen Fälligkeit der Wertpapiere
führt.
Anlegern sollte in diesem Zusammenhang ferner bewusst sein,
dass es – je nach den Handelszeiten des Basiswertes – auch
außerhalb der lokalen Handelszeiten zu einem Barrieren-Ereignis
kommen kann.
Totalverlustrisiko
Die unter diesem Basisprospekt begebenen Wertpapiere sind
besonders risikoreiche Instrumente der Vermögensinvestition,
welche Merkmale von Termingeschäften mit denen von
Hebelprodukten kombinieren. Dadurch sind mit den unter diesem
Basisprospekt begebenen Wertpapieren überproportionale
Verlustrisiken verbunden (Totalverlustrisiko). Der Verlust liegt dann
in dem für das Wertpapier bezahlten Preis und den angefallenen
Kosten, etwa den Depotgebühren oder Makler- bzw. Börsencourtagen.
Dieses Verlustrisiko besteht unabhängig von der finanziellen
Leistungsfähigkeit des Emittenten und des Garanten.
Regelmäßige Ausschüttungen, Zinszahlungen oder eine
Mindestrückzahlung sind nicht vorgesehen vor. Der Kapitalverlust
kann ein erhebliches Ausmaß annehmen, sodass Anleger unter
Umständen einen Totalverlust ihrer Anlage erleiden können.
Abschnitt E – Angebot
E.2b
Gründe für das
Angebot und
Zweckbestimmung
der Erlöse
Der Erlös aus der Begebung der Wertpapiere wird zur Finanzierung der
allgemeinen Geschäftstätigkeit des Emittenten verwendet. Mit der
Emission beabsichtigt der Emittent, die Gewinne zu erzielen, und
sichert sich mit den Emissionserlösen auch gegen die Risiken aus der
Emission ab.
Seite 18 der emissionsspezifischen Zusammenfassung
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